Motorrad-Ausbildung

klasse_m MOFA Fahrrad mit Hilfsmotor

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • maximal 25 km/h Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig

 

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.

Die theoretische Ausbildung

 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein Mofakurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Die praktische Ausbildung

Eine Unterweisung von 90 Minuten unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.
Die Unterweisung erfolgt auf eigenem Mofa.

 Abschluß der Ausbildung

Es wird nur eine theoretische Prüfung durchgeführt, Nach bestandener Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

 


 

klasse_m KLASSE AM – Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
  • Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nenndauerleistung
  • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)

 

Als Kleinkrafträder gelten auch:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff³ und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.

Die praktische Ausbildung erfolgt auf einem Roller. Ausbildung kann auch auf Automatikroller erfolgen.

INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse AM enthalten.

 


 

klasse_a1 KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und begrfenzt bis 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit, max 15 kW Motorleistung
  • Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden

 Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Ausbildung erfolgt auf  Suzuki 125 ccm (mit ABS).

INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten.

 


 

klasse_adirekt KLASSE A2 Mittelschwere Krafträder

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
  • Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A1 – nur praktische Prüfung
  • Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland.
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI SV 650 ccm (mit ABS).

INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A2 sind die Klasse AM und A1 enthalten.


 

klasse_a KLASSE A – Schwere Krafträder dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern
  • Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A2 – nur praktische Prüfung

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Über 15 kW Motorleistung
  • Hubraum mehr als 50 ccm
  • Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A2 – nur praktische Prüfung

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Die Ausbildung erfolgt auf  SUZUKI SV 650 ccm (mit ABS).

INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.

 


 

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis / Antragsverfahren darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden.
Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

 

Kontakt

Fahrschule
Andreas Kohn
Kirschenallee 4
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 443467
Fax: 03981 443510
Funk: 0171 5445975
E-Mail: Info@fs-Kohn.de
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