LKW – Ausbildung

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klasse_c1 KLASSE C1 – Kfz bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • Prüfung in Theorie und Praxis

Die Fahrererlaubnis Klasse C1 ist auch geeignet zum Führen von Fahrzeugen der Rettungsdienste, der Krankentransporte, der Feuerwehr und des THW. Einige dieser Fahrzeuge sind schwerer als 3.500 kg aber leichter als 7.500 kg. Ein Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf mitgeführt werden.

Die theoretische Ausbildung

Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 6 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

 


 

C1E  KLASSE C1E – Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz Kl. C1 oder beantragt
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • Prüfung in Theorie und Praxis
  • Beginn jederzeit möglich

Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Lastzügen deren Anhänger mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Die Summe des zulässigen Gesamtgewichtes von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 12.000 kg.

Die Ausbildung

Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Klasse C1 + C1E in einem Ausbildungsgang:

Solo: 1 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn und 0 bei Dämmerung und Dunkelheit
Zug:  3 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn und 2 bei Dämmerung und Dunkelheit

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

 


 

klasse_c KLASSE C – Kfz über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Kl. B
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • Prüfung in Theorie und Praxis

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg).

Die theoretische Ausbildung

Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 10 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten. Im gemeinsamen Ausbildungsgang C/CE werden nur einmal 6 Doppelstunden Grundstoff erteilt.

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

 


 

klasse_ce KLASSE CE – Anhänger über 750kg  zulässiges Gesamtgewicht

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Kl. C oder beantragt
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • Prüfung in Theorie und Praxis

Die Klasse CE berechtig zum Führen von Lastzügen mit Anhänger von mehr als 750 kg

Die theoretische Ausbildung

Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 4 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten. Im gemeinsamen Ausbildungsgang C/CE werden nur einmal 6 Doppelstunden Grundstoff erteilt.

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.

Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Klasse C + CE in einem Ausbildungsgang:

Solo:  3 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn und 0 bei Dämmerung und Dunkelheit
Zug:  5 Fahrstunden Überland,  2 Autobahn und 3 bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

 


 

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

 

Kontakt

Fahrschule
Andreas Kohn
Kirschenallee 4
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 443467
Fax: 03981 443510
Funk: 0171 5445975
E-Mail: Info@fs-Kohn.de
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