Führerscheinklassen

Motorräder und drei-/vierrädige Klein-Kfz

klasse_m Klasse AM

Fahrzeug: Zwei- und dreirädriges Kleinkraftrad (auch Motorroller) sowie vierrädiges Leichtkraftfahrzeug bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

klasse_a1 Klasse A1 (eingeschlossene Klasse: AM)

Fahrzeug: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm, max. 11 KW, max. 0,1 kW/kg,
dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

klasse_aKlasse A2 (eingeschlossene Klassen: A1 und AM)

Fahrzeug: Krafträder bis max. 35 KW (48 PS), max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

klasse_adirektKlasse A (eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM)

Fahrzeug: Krafträder über 45 km/h, über 35 kW, mehr als 0,2 kW/kg,
dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW, mehr als 50 ccm
Mindestalter: 24 Jahre (Krafträder), 21 Jahre (dreirädrige Kfz)
Ausbildung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 


Pkw und Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger

klasse_b Klasse B (eingeschlossene Klassen: AM und L)

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

klasse_be Klasse B ’96‘ (mit Schlüsselzahl 96)

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wobei die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Vorbesitz: Klasse B oder Klasse B beantragt
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine, nach bescheinigter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein

klasse_beKlasse BE

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger (auch Sattelanhänger) bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B oder Klasse B beantragt, Passbild, Sehtest

 


Lkw und Kfz über 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger

klasse_c1 Klasse C1

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung

C1E Klasse C1E (eingeschlossene Klasse: BE)

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg (Last- und Sattelzüge); Gesamtgewicht des Zuges nicht mehr als 12 t
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C1, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung

klasse_c Klasse C (eingeschlossene Klasse: C1)

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg
Mindestalter: ab 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung

klasse_ce Klasse CE (eingeschlossene Klassen: C1E, BE und T)

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger
über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung

 


Bus Klassen

klasse_d1 Klasse D1

Fahrzeug:Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter: 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Vorbesitz: Klasse B

klasse_d1e Klasse D1E (eingeschlossene Klassen: BE bei Besitz von C1: C1E)

Fahrzeug: Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter: 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Vorbesitz: Klasse D1

klasse_d Klasse D (eingeschlossene Klassen: D1  )

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: ab 24 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert:Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Vorbesitz: Klasse DE

klasse_de Klasse DE (eingeschlossene Klassen: DE, BE bei Besitz von C1: C1E)

Fahrzeug: Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 24 Jahre
Ausbildung: in Praxis
Prüfung: in Praxis
Erfordert: Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Vorbesitz: Klasse D

 


Traktor, Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger

klasse_l Klasse L

Fahrzeug: Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 Km/h BbH* und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH*, auch mit Anhänger (max. 25 km/h Fahrgeschwindigkeit)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

klasse_tKlasse T (eingeschlossene Klassen: AM und L)

Fahrzeug: Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 Km/h BbH* (bis 40 km/h BbH* unter 18 Jahren) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre (40 km/h bbH* beachten)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Kontakt

Fahrschule
Andreas Kohn
Kirschenallee 4
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 443467
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