Führerscheinklassen
Motorräder und drei-/vierrädige Klein-Kfz
Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Klasse A1 (eingeschlossene Klasse: AM)
dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Klasse A2 (eingeschlossene Klassen: A1 und AM)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse A (eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM)
dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW, mehr als 50 ccm
Mindestalter: 24 Jahre (Krafträder), 21 Jahre (dreirädrige Kfz)
Ausbildung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Pkw und Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger
Klasse B (eingeschlossene Klassen: AM und L)
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse B ’96‘ (mit Schlüsselzahl 96)
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Vorbesitz: Klasse B oder Klasse B beantragt
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine, nach bescheinigter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B oder Klasse B beantragt, Passbild, Sehtest
Lkw und Kfz über 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger
Klasse C1
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung
Klasse C1E (eingeschlossene Klasse: BE)
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C1, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung
Klasse C (eingeschlossene Klasse: C1)
Mindestalter: ab 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung
Klasse CE (eingeschlossene Klassen: C1E, BE und T)
über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung
Bus Klassen
Klasse D1
Mindestalter: 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Klasse D1E (eingeschlossene Klassen: BE bei Besitz von C1: C1E)
Fahrzeug: Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter: 21 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Vorbesitz: Klasse D1
Klasse D (eingeschlossene Klassen: D1 )
Mindestalter: ab 24 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert:Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Klasse DE (eingeschlossene Klassen: DE, BE bei Besitz von C1: C1E)
über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 24 Jahre
Ausbildung: in Praxis
Prüfung: in Praxis
Erfordert: Biometrisches Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Belastungsgutachten
Vorbesitz: Klasse D
Traktor, Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger
Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse T (eingeschlossene Klassen: AM und L)
Mindestalter: 16 Jahre (40 km/h bbH* beachten)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen