Ladekranausbildung
Ladekranausbildung mit Erwerb des Fahrausweises
Dauer: 3 – 5 Tage
Unterrichtszeiten: 8:00 bis 15:00 Uhr
Kosten: auf Anfrage
(Lehrmaterial und Prüfung inklusive, MwSt.)
Förderung: siehe Förderprogramm
Maßnahmenummer:
Die Ausbildung und Prüfung erfolgt in Theorie und Praxis nach Vorgaben der BGG 921 und BGV D6.
Die Praktische Ausbildung erfolgt mit einem Ladekran.
Ausbildungsinhalte:
- Voraussetzungen für Kranführer
- Beauftragung zum Ladekranführer
- Folgen nicht wahrgenommener Verantwortungen
- BGV-(UVV) Begriffe, Normen, Vorschriften
- Arbeits- und Verkehrssicherheit
- Kranphysik
- Höchstzulässige Belastung
- Tragfähigkeitstabelle – Krantechnik
- Kranprüfungen – Betrieb von Ladekranen
- Besondere Betriebsbedingungen – Pflege und Wartung
- Schutzbekleidung – Anschlagmittel – Seilendverbindungen
- Prüfung, Ablegereife von Seilen, Ketten, Hebebändern und Haken
- Unterweisung am Fahrzeug – Abfahrtkontrolle
- Kranaufstellung Handhabungsübungen
- Lastenanschlag, -aufnahme, Lasten absetzen
- Geschicklichkeitsübungen mit Lasten
Abschluss der Ausbildung:
Die Prüfung erfolgt durch den Lehrgangsleiter. Ein Zertifikat sowie der Fahrausweis werden ausgehändigt.