Grundqualifikation
Berufskraftfahrer – Grundqualifikation §4 Abs. 2 BKrFQG
INFO:
Die Grundqualifikation benötigt der Kraftfahrer der nach dem 10. 09. 2009 eine Fahrerlaubnis der Kl. C1/C1E; C/CE erworben hat und diese hauptberuflich und gütergewerblich nutzt.
Wir bieten Ihnen die beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG.
Die Ausbildung umfasst 140 Stunden á 60 Minuten aus den unten aufgeführten Inhalten, inkl. 10 Stunden á 60 Minuten praktischen Fahrens. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der Lkw-Fahrerlaubnis nicht vorgeschrieben. Kann aber, wie auch andere Module, bei uns erworben werden.
Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit einer 90-minütigen IHK-Prüfung. Bitte beachten Sie das Mindestalter.
Termine:
(Termine erfahren sie auf Anfrage)
Dauer: ca. 5 Wochen
Unterrichtszeiten: nach Absprache
Kosten: auf Anfrage
(Lehrmaterial und Prüfung inklusive, MwSt. freie Leistung)
Förderung: siehe Förderprogramm
Maßnahmenummer:
Ausbildungsinhalte:
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften, Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Ladungssicherung
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Abschluss der Ausbildung:
Prüfung durch die IHK Neubrandenburg, Zertifikat
* Änderung vorbehalten.