Grundqualifikation

Berufskraftfahrer – Grundqualifikation §4 Abs. 2 BKrFQG

INFO:

Die Grundqualifikation benötigt der Kraftfahrer der nach dem 10. 09. 2009 eine Fahrerlaubnis der Kl. C1/C1E; C/CE erworben hat und diese hauptberuflich und gütergewerblich nutzt.

Wir bieten Ihnen die beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG.

Die Ausbildung umfasst 140 Stunden á 60 Minuten aus den unten aufgeführten Inhalten, inkl. 10 Stunden á 60 Minuten praktischen Fahrens. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der Lkw-Fahrerlaubnis nicht vorgeschrieben. Kann aber, wie auch andere Module, bei uns erworben werden.

Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit einer 90-minütigen IHK-Prüfung. Bitte beachten Sie das Mindestalter.

Termine:

(Termine erfahren sie auf Anfrage)

Dauer: ca. 5 Wochen
Unterrichtszeiten: nach Absprache
Kosten: auf Anfrage
(Lehrmaterial und Prüfung inklusive, MwSt. freie Leistung)

Förderung: siehe Förderprogramm
Maßnahmenummer:

Ausbildungsinhalte:

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften, Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung

Abschluss der Ausbildung:
Prüfung durch die IHK Neubrandenburg, Zertifikat

 * Änderung vorbehalten.

Kontakt

Fahrschule
Andreas Kohn
Kirschenallee 4
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 443467
Fax: 03981 443510
Funk: 0171 5445975
E-Mail: Info@fs-Kohn.de
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