ADR – Fortbildung
ADR / GGVSEB Fortbildungsschulung – Auffrischung
Neuerung ab 1. Januar 2013 – Passbild wird benötigt:
Bitte beachten Sie, dass ab 1.1.2013 die ADR-Checkkarte an Stelle des ADR-Scheines ausgegeben wird. Daher benötigen wir spätestens am 1. Schulungstag ein Passbild vom Teilnehmer. Bei fehlendem Passbild kann keine ADR-Checkkarte ausgestellt werden, für daraus entstehende Verzögerung übernehmen wir keine Haftung.
Weitere Informationen:
Dauer des Kurses: 2 Tage (in der Regel 2 x Samstage oder Fr./Sa.)
Unterrichtszeiten: Die Zeiten erhalten Sie bei uns im Büro.
Kosten: auf Anfrage
(Lehrmaterial und Prüfung inklusive, MwSt. freie Leistung)
Förderung: siehe Förderprogamme
Maßnahmenummer:
Alle fünf Jahre sind Inhaber einer ADR – Bescheinigung verpflichtet an einer 1,5 tägigen Fortbildung mit anschließender IHK-Prüfung teilzunehmen. Bis zu einem Jahr vor Ablauf des Gütigkeitsdatums kann die Schulung durchgeführt werden. Die ADR – Checkkarte wird dann ab Gültikeitsdatum um fünf Jahre verlängert. Ziel der Fortbildungsschulung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von für den Gefahrgutfahrer relevanten Neuerungen. Sie werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand gebracht. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen Fortbildung wird die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut erhöht und die Umweltgefahren reduziert.
Fortbildungsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreneigenschaften
- Dokumentationen- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Ausrüstung und Umschließung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Abschluß der Fortbildung:
Prüfung durch die IHK zu Neubrandenburg und Ausstellung der ADR – Checkkarte