ASP-Punkteabbau
Aufbauseminar für Punkteauffällige – Punkteabbau
Termine für Aufbauseminare bekommen Sie telefonisch oder schauen Sie einfach vorbei und sprechen den ersten Termin ab.
Die weiteren Termine werden mit allen Seminarteilnehmern am 1. Abend besprochen.
Das Punktesystem
Alle Verstöße, die so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen sind, werden mit Punkten bewertet. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,-€ geahndet werden, sind nicht in Flensburg registriert. Für sie gibt es daher auch keine Punkte.
Zur Teilnahme an den Aufbauseminaren für Punkteauffällige sind Kraftfahrerverpflichtet, die auf Grund wiederholter Verstöße im Straßenverkehr 14 oder mehr Punkte angesammelt haben.
Daneben können Kraftfahrer, die noch keine 14 Punkte erreicht haben, freiwillig an einem Aufbauseminar für die genannte Gruppe teilnehmen.
Bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten werden 2, bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.
Der Besuch eines Seminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahrenzu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig. (§ 4 Abs. 4 StVG)
Ihren aktuellen Punktestand finden sie auf den Seiten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Anzahl der Punkte muss beim Seminar nachgewiesen werden.
Punkteregelung:
Fahrschule | Punkteabbau | Punkte- stand | Behörden |
Freiwillges Aufbauseminar ASP | Abbau von 4 Punkten | 1 2 3 4 5
6 7 |
Keine Maßnahmen |
8 | schriftliche Mitteilung über Punktestandund kostenpflichtige Verwarnung Hinweis auf freiwillige Teilnahme an ASP Siminar | ||
Freiwillges Aufbauseminar ASP | Abbau von 4 Punkten | 9 101112 13 | |
Angeordnete Aufbauseminar ASP Kein Punkteabbau möglich |
Psychologische Beratung Abbau von2 Punke | 14 151617 | Anordnung! Teilnahme am ASP |
zur Wiedererlangung ist ein MPU-Gutachten erforderlich | Entzug des FS für 6 Monate | 18 | Entzug des Führerscheins |
neugeplante Punteregelung:
